Allgmeine Informationen
Zu den wichtigsten Missionen der IFBB zählt nicht nur die Entwicklung des Bodybuilding Sports zu seinem größtmöglichen Potential, sondern auch die weltweite Förderung eines gesunden und sportlichen Lebensstils, für den Bodybuilder die besten Vorbilder sind. In diesem Sinne hat die IFBB die Führung im Kampf gegen die Anwendung anaboler Steroide und andere verbotene Substanzen übernommen. Das soll nicht nur junge Menschen davon abhalten, ihre Gesundheit zu ruinieren, sondern verleiht dem Bodybuilding auch weltweit größere Bedeutung und Glaubwürdigkeit.
Die IFBB hat unter dem Medizinischen Komitee eigens ein Dopingkomitee etabliert. Vorsitzender dieses Dopingkomitees ist Prof. Mauricio de Arruda Campos aus Brasilien. Unterstützt wurden das Komitee bis zu seinem Tod 2012 von Prof. Dr. Friedhelm Beuker aus Düsseldorf und bis 1996 auch von Prof. Dr. Manfred Donike aus Köln, der auch Leiter des IOC-Dopingkomitees und 1986 Begründer der Dopingkommission der IFBB war.
Prof. Dr. Eduardo Henrique De Rose aus Brasilien ist Berater des IFBB-Dopingkomitees und als Präsident der International Sports Medicine Associaton einer der wichtigsten Mitglieder des Dopingkomitees des Internationalen Olympischen Komitees. Die IFBB unterliegt auch den Bestimmungen der WADA-(Welt-Antidoping-Agentur), vertreten in Deutschland durch die NADA.
Nur der DBFV e.V. ist berechtigt, anerkannte Dopingtests durchzuführen.
Es wurden Bestimmungen erlassen, denen zufolge jeder der IFBB angeschlossene nationale Verbände-, in Deutschland ist dies der Deutsche Bodybuilding- u. Fitnessverband e.V., -kurz DBFV e.V. -, Dopingkontrollen durchzuführen hat.
Der Verbandsarzt des DBFV e.V. Mathias Ritsch und Mitglieder des Vorstands sind in Deutschland für die Einhaltung der Dopingbestimmungen mitverantwortlich. Die Kontrollen werden bei Meisterschaften vorgenommen, um sicherzustellen, daß die Athleten sich an die Dopingbestimmungen gehalten haben. Positiv getestete Athleten werden disqualifiziert und vom Verband gesperrt. Alle Proben werden durch das WADA/NADA und IOC anerkannte Labor in Köln oder Kreischa getestet.
Der DBFV e.V. veröffentlichte als erster Sportverband der Welt Erkenntnisse über die auf Anabolikamißbrauch rückzuführende externen körperlichen Merkmale, die in Deutschland bereits beim Wettkampf zu schlechteren Bewertungen und zusätzlich zu Rückstufungen führen und auch ohne Tests erkannt werden.
Darüber hinaus hat die IFBB offizielle Positionspapiere zu Anabolika zusammengestellt und veröffentlicht und führenden Sportfunktionären auf der ganzen Welt zugeschickt.
Die Kontrollen haben den Steroidmißbrauch im Bodybuilding enorm reduziert. Der Kampf gegen verbotene Dopingmittel geht weiter. Die IFBB und der DBFV e.V. fühlen sich verpflichtet, die Menschen über die Gefahren anaboler Steroide und anderer Medikamente über die Schritte zur Vermeidung von Doping zu informieren.
Das neue Antidoping-Gesetz von 2016 verbietet nicht nur die Herstellung, den Vertrieb und die Anwendung von Dopingsubstanzen lt. Verbotsliste der NADA.de,
sondern unter Strafe auch Selbstdoping und den Besitz von Dopingmittel zum Zweck eines Wettbewerbsvorteils außerhalb einer medizinischen Indikation.
© DBFV e.V.
Dopingordnung
Dopingbestimmungen des DBFV e.V.
Die Dopingkontrollen werden in Anlehnung an die Regeln der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), des Internationalen Olympischen Komitees ( IOC ), und der Internationalen Föderation der Bodybuilder ( IFBB ) wie folgt durchgeführt :
I. Durchführungsbestimmungen
A ) Zuständigkeit
1. Regional
1.1 Die Landesverbände sind verpflichtet, bei ihren Meisterschaften bei allen Athleten Kontrollen nach der Methode der externen Merkmale (nach Beuker) durchzuführen.
1.2 Verantwortlich ist der Veranstalter; Die Durchführung obliegt dem Hauptkampfrichter, dem Landesverbandsarzt o. Sportreferenten.
2. National
2.1 Der DBFV e.V. ist verpflichtet, bei allen Qualifikationen für Internationale Wettkämpfe wie EM, WM, World Games u.a. Dopingkontrollen nach dem Reglement der NADA und des IOC durchzuführen.
2.2 Verantwortlich ist der Veranstalter in Verbindung mit dem Hauptkampfrichter, dem Bundesverbandsarzt, dem Bundessportreferenten.
3. International
Bei Internationalen Meisterschaften erfolgen die Kontrollen nach den Richtlinien der IFBB und der WADA (Word Antidoping Agentur).
4. Trainingskontrollen
Trainingskontrollen können auf Verlangen über den Bundesverbandsarzt angesetzt- und nach dessen Maßgabe durchgeführt werden.
B ) Kontroll-Umfang
1.1 Es werden alle Athleten beim Wiegen und während des Wettkampfs auf externe Merkmale (n. Beuker) untersucht
1.2 Bei allen Qualifikationen für Intern. Meisterschaften wie EM, WM, World Games wird (IFBB-Beschluß) eine Urinabgabe in 2 versiegelten Gefäßen verlangt, die von einem IOC/NADA/WADA-Labor untersucht wird.
1.3 Der DBFV e.V. schließt sich flächendeckenden Dopingkontrollen nach Richtlinien des IOC /NADA an, wenn eine Subventionierung erfolgt.
2. Der Nachweis folgender Substanzen oder Substanzgruppen belegt ein Doping-Vergehen lt. Verbotsliste der WADA, des IOC und der IFBB (aktuell erhältlich über die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) oder auf Anfrage bei DBFV e.V.
z.B.:
• Clenbuterol
• Diuretika (Lasix, Spironothazid, Furosemid, Canreon u.a.)
• Anabole Steroide ( z.B. Stanozolon, Primobolan, Nandrolon,Testosteron, einschl. Prohormone )
• Peptidhormone (EPO, ACTH, HGH, STH, Insulin)
• Prohormone (z.B. Androstendiol, DHEA)
• Stimulanzien bei Wettkämpfen (z.B. Amphetamine, Ephedrin-(hohe Dosen), Kokain, Ritalin®)
• Maskierungsmittel (z.B. Probenecid)
Manipulationen, die die regelgerechte Kontrolle oder den Nachweis der verbotenen Substanzen (- gruppen ) behindern, gelten als positive Befunde, ebenso Test-Verweigerung. Eventuelle Änderungen werden jährlich publiziert.
C ) Durchführung
1. Die Bewertung der auf Anabolika-abusus zurückführenden, sichtbaren externen Merkmale (n.Beuker) erfolgt beim Wiegen und beim Wettkampf gem. Richtlinien der Kampfrichter- und Ärztekommission durch die Jury in Abstimmung mit Hauptkampfrichter, Sportreferenten und Verbandsarzt.
2. Die Urinabgabe erfolgt nach den Richtlinien des Medical Committee d. IOC, der IFBB bzw. der NADA
2.1 Ort
Für die Urinkontrolle sind am Veranstaltungsort mindestens ein Aufenthaltsraum, ein Untersuchungsraum, sowie eine separate Toilette freizuhalten.
2.2 Organisation
a) Für die Organisation des Tests und die Materialbeschaffung ist der Veranstalter verantwortlich.
b) Er stellt ferner eine männliche- bzw.weibliche med.Hilfskraft sowie einen offiziellen Vertreter des Verbandes.
c) Für die Durchführung des Tests ist der Landes- bzw. Bundesverbandsarzt verantwortlich.
2.3 Transport
Der schnellstmögliche Transport des Materials zum Labor ist vom Veranstalter zu organisieren. (UPS oder andere private Transporteure sind zu bevorzugen); die Sendung muss spätestens am Dienstag Vormittag nach der Meisterschaft das Labor erreichen.
3. Untersuchungszeit
je Labor: ca. 7 Tage bis 3 Wochen
II. Strafen
Die Ergebnisse der Doping-Analysen erhält der Bundesverbandsarzt und der Generalsekretär bzw. Geschäftsstelle, die bei positiven Resultaten dem beschließenden Präsidium Sanktionen empfehlen, bzw. Delegierungen bestätigen oder versagen.
A) Sanktionen
1. Externe Merkmale
Die Feststellung der externer Merkmale Gynäkomastie, Anabolika-Akne, Virilismus führt zur Rückstufung um einen Platz. Mehr als 2 Merkmale führen zum Ausschluss vom Finale bzw.Wettkampf.
2. Urinkontrolle
2.1 Erster positiver Befund
2.1.1 Aberkennung der Platzierung bzw. Ausschluss vom Wettkampf.
2.1.2 Zahlung der Laborkosten durch den Athleten.
2.1.3 Haftung der zuständigen Landesverbände für die Kosten bis zu deren Bezahlung.
2.1.4 Wettkampfsperre entsprechenden der Vorgaben der NADA und der IFBB. National mindestens 1 Jahr ab Zeitpunkt des Tests. Sperre bis zur Bezahlung der Kosten.
2.2 Zweiter positiver Befund
2.2.1 Mindestens zwei Jahre Wettkampfsperre vom Zeitpunkt des Tests ab.
2.2.2 Zahlung der Laborkosten durch den Athleten.
2.2.3 Haftung der zuständigen Landesverbände für die Kosten bis zu deren Bezahlung.
2.2.4 Wettkampfsperre bis zur Bezahlung der Kosten.
2.3 Dritter positiver Befund
Beim dritten positiven Befund innerhalb von fünf Jahren wird eine national eine 5 jährige Wettkampfsperre ausgesprochen. Die Untersuchungs-und Verfahrenskosten trägt der Athlet.
2.3.1 Testverweigerungen, positive Trainingskontrollen und Täuschungen gelten wie positive Befunde und unterliegen den gleichen Sanktionen.
2.3.2 Etwaige therapeut. Versorgung mit verbotenen Substanzen bedürfen der ärztlichen Bestätigung. Entsprechend positive Dopingtests werden vom Präsidium auf Vorschlag des Bundesverbandsarztes entschieden.
2.3.3 Alle positiven Ergebnisse werden veröffentlicht. Die erreichten Platzierungen werden gestrichen, die Titel aberkannt.
Positiver Befund bei Internationalen Wettkämpfen :
Bei einem positiven Befund anl. eines intern. Wettkampfes (wie EM, WM) wird von der IFBB eine 2-4 jährige internationale Sperre ausgesprochen, die eine entsprechende Sperre für die Nationalmannschaft bedingt. Reisekosten sowie die von der IFBB festgelegten Strafen trägt bei eigenem Verschulden der Athlet.
B) Einsprüche
1. Bei Protesten gegen die Erkennung externer Merkmale entscheidet endgültig der Bundesverbandsarzt nach Augenscheinnahme.
2. Für den Fall eines Widerspruchs gegen die Befunde der Urin-Kontrolle von Seiten des Athleten, der Betreuer bzw. des Verbandes ist eine Nachuntersuchung an Hand der B-Probe zu beantragen.
3. Eine Aufhebung der Wettkampfsperre für die lfd. Saison ist nur möglich, wenn das Negativ-Ergebnis der B-Probe vorliegt.
4. Strafen und Einsprüche werden durch das Präsidium des DBFV e.V. entschieden.
III. Kosten
A) Zuständigkeit
1. Regional
Zuständig ist der veranstaltende Landesverband bzw. der von ihm beauftragte Veranstalter.
2. National
Zuständig ist der Bundesverband bzw. der von ihm beauftragte Veranstalter.
3. Qualifikationen
Zuständig ist der Bundesverband bzw. der von ihm beauftragte Veranstalter.
4. International (EM,WM, u.a.)
Zuständig ist die IFBB bzw. der beauftragte Veranstalter.
B) Gebühren
Bei EM,WM-Qualfikationen wird vom Athleten beim Test eine Dopingfee in Höhe von
EUR 50,– (+ ges.MwSt) =EUR 58,-fällig.
Die Laborgebühren betragen pro Probe je nach Labor z.Zt. ca.EUR 300,–(+ges.MwST)
Kosten für eine Nachkontrolle (B-Test) trägt der Antragsteller.
Die Gebühren für die Beurteilung der externen Merkmale sind im Veranstaltungs-Arzthonorar enthalten.
C) Material
Das vorgeschriebene Untersuchungsmaterial für die Urintests ist gegen Kostenerstattung vom Veranstalter rechtzeitig bei der Bundesgeschäftsstelle anzufordern.