Bedeutung:
Die Durchführung von qualitativ hochwertigen Wettkämpfen hängt maßgeblich davon ab, dass engagierte, gut ausgebildete Kampfrichter*innen mit einer Leidenschaft für den Sport sowie einer hohen Sachkunde zur Verfügung stehen. Die Aktiven, das fachkundige Publikum sowie alle anderen an dem Wettkampfsport Beteiligten erwarten gute, faire und regelkonforme Wertungen. Die Kampfrichter*innen tragen damit eine hohe Verantwortung und in erheblichem Maße zu erfolgreichen Meisterschaften bei.
Voraussetzungen:
Grundvoraussetzung ist eine gute Kenntnis des Wettkampfbodybuildings. Die Interessent*innen sollen mit den Meisterschaften des DBFV e.V. vertraut sein und die Abläufe kennen. Interesse an und Kenntnis von allen angebotenen Klassen und dem den Wertungen zugrunde liegenden Regelwerk sowie „ein gutes Auge“ sind zwingend erforderlich.
Wer zum Beispiel bereits seit vielen Jahren selbst trainiert und Wettkämpfe besucht, selbst aktiv an Wettkämpfen des DBFV e.V. teilgenommen hat oder beispielsweise Inhaber*in eines Studios ist, in dem Wettkampfathleten trainieren, bringt gute Voraussetzungen mit, um Kampfrichter*in zu werden.
Anmeldung:
Die Interessent*innen melden sich bei dem für sie örtlich zuständigen Landesverband. Befürwortet dieser die Kandidatur, verweist er sie an die Bundeskampfrichterreferentin. Diese merkt die Kandidat*innen für die nächste Ausbildung und Prüfung vor. Vorab ist eine Prüfungsgebühr i. H. v. 59,50 Euro zu entrichten. Anschließend werden die prüfungsrelevanten Unterlagen und sonstigen Informationen an die Interessent*innen übermittelt, so dass sie sich auf die theoretische Prüfung vorbereiten können.
Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die Prüfung findet jedes Jahr zu Beginn der Frühjahrssaison im Nachgang zum Kampfrichterseminar statt.
Der praktische Teil besteht darin, dass bei zwei Meisterschaften – in der Regel sind dies Regional- oder Landesmeisterschaften, zu denen sich die Kandidat*innen selbständig bei dem jeweiligen Landesverband anmelden müssen – Probewertungen abzulegen sind.
Einsatz bei Regional- und Landesmeisterschaften:
Nach bestandener Prüfung können die Kampfrichter*innen erstmals eine Kampfrichterlizenz beantragen und sind berechtigt, bei Regional- und Landesmeisterschaften zu werten.
Einsatz bei Deutschen und Int. Deutschen Meisterschaften:
Bewährte Kampfrichter*innen auf Landesebene haben die Möglichkeit, sich durch das Ablegen von Probewertungen bei Deutschen Meisterschaften für Einsätze auf nationaler Ebene zu qualifizieren.
Einsatz bei Internationalen Wettkämpfen im Ausland:
Wenn sich die Kampfrichter*innen dann auf nationaler Ebene ebenfalls bewährt haben, steht ihnen nach Empfehlung durch den/die Bundeskampfrichterreferent*in die Möglichkeit zu, sich bei einem Int. Wettkampf für eine Probewertung anzumelden.